Die Katholische Erwachsenenbildung sieht es als ihre Aufgabe an, durch qualifizierte Erwachsenenbildung Christen zu befähigen, ihren Auftrag in der Welt zu erfüllen und von anderen Menschen als dialogfähig und glaubwürdig erfahren zu werden. In ihrer Funktion als Zentralstelle übernimmt die KBE es daher auch, Förderanträge ihrer Bildungseinrichtungen zum interreligiösen Dialog an das Bundesministerium des Innern weiterzuleiten. Ihre Ansprechpartnerin bei der KBE ist Frau Brigitte Fischer, Telefon 0228-9024713 oder E-Mail
fischer(at)kbe-bonn.de .
Förderbedingungen:
Veranstaltungen können durch Bundesmittel gefördert werden, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Wirklicher Dialog: Die Veranstaltung sollte den echten Dialog mit Muslimen suchen hinsichtlich der Konzeption, des Themas und der Teilnehmenden/ Referent/innen.
- Erhebliches Bundesinteresse: Die Bewertung hierüber wird auf Grundlage der Projektbeschreibung getroffen. Diese sollte deshalb darlegen, wodurch und inwieweit das politische Ziel, die Förderung des interreligiösen Dialogs, mit der Maßnahme umgesetzt werden kann.
- Überregional: Die Veranstaltung ist überregional oder entwickelt über die Region hinaus eine deutliche Wirkung. Ein Kriterium kann z.B. die bundesweite Herkunft der Teilnehmenden sein.
- Nachhaltigkeit ist gesichert: Gefördert werden Maßnahmen, die über die reine Veranstaltung hinaus wirken, weil sie z.B. ein neues Netzwerk begründen, das dauerhaft weiterbesteht.
- Die Förderung wird als Zuschuss zum Fehlbedarf gewährt. Der Träger hat einen Eigenanteil zu tragen, der vorrangig einzusetzen ist. Erst wenn weitere Fördermöglichkeiten Dritter ausgeschlossen sind, wird der Fehlbedarf durch den Bundeszuschuss finanziert.
- Organisationen, bei denen Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen vorliegen, insbesondere solche Organisationen, die in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder erwähnt werden, dürfen an dem zu fördernden Projekt nicht beteiligt sein.
Antrag stellen:
Antragsformular interreligiöser Dialog 2012
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Finanzierungsplan (keine Formvorschriften), der die einzelnen Ausgabepositionen nachvollziehbar darstellt und ggf. deren Notwendigkeit begründet. Einnahmen Dritter sind nachzuweisen (Zuwendungsbescheide oder -zusagen).
- Projektbeschreibung, die das Vorhaben im Einzelnen darstellt, die mit der Maßnahme verfolgten Ziele angibt und ggf. einen Zeitplan enthält. Aus der Projektbeschreibung sollte deutlich werden, welche Folgen das Vorhaben für den interreligiösen Dialog erwarten lässt und wie die Erfordernisse "Nachhaltigkeit" und "Überregionalität" umgesetzt werden.
Der Projektbeschreibung sind ggf. beizufügen:
- Flyer/Einladungen
- Veranstaltungsprogramm
- projektrelevante Informationen (Angaben zu Referent/innen, Teilnehmer/innen, beteiligte Organisationen etc.)
Antragsfristen:
Anträge für Maßnahmen
- die im ersten Halbjahr stattfinden, sollten bis spätestens 15. August des Vorjahres
- die im zweiten Halbjahr stattfinden, sollten bis zum 15. Februar des laufenden Jahres bei der KBE eingegangen sein.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen jeweils 1x in schriftlicher und 1x in elektronischer Form an die o.g. E-Mail-Adresse.
Erfolgskontrolle
Über die Verwendung der Bundesmittel ist mit einem Verwendungsnachweis (wird nach der Genehmigung zugeschickt), der
Belegliste mit den Belegen und einem Sachbericht (keine Formvorschriften) Rechenschaft abzulegen. Geprüft wird, ob der Zuwendungszweck (Vorhaben mit den veranschlagten Mitteln in der geplanten Art und Weise durchgeführt?) erfüllt wurde, aber auch, ob das mit der Förderung beabsichtigte Ziel erreicht wurde. Bei dieser – mittels des Sachberichts durchzuführenden – Erfolgskontrolle handelt es sich um eine Gegenüberstellung der in der Projektbeschreibung formulierten Ziele und dem tatsächlich Erreichten.